Steuerliche Spendenbegünstigung für Pseudomedizinvereine

Im Lande des Granderwassers eigentlich vielleicht doch nicht überraschend. Nicht nur Ärztekammer, Arztakademie und Gesundheitsministerium fördern Pseudomedizin. Auch das Finanzministerium macht mit. Spenden für Pseudomedizinvereine sind steuerbegünstigt.

Sie haben ein Institut für Scheibenerdeforschung gegründet? Sie leiten ein Chemtrailforschungsinstitut? Sie sind Präsident eines Vereins für Phlogistonforschung? Sie wollen erforschen, ob hinter dem Mond nicht doch ein Pumuckl versteckt ist? Sie sind interessiert an Spenden? Wie könnte man die Spendenbereitschaft von potentiellen Spenderinnen erhöhen? Richtig – die Möglichkeit, die Spenden von der Steuer abschreiben zu können, wäre ideal. Sie zögern, weil sie vermuten, dass sie mit ihren Themen die Anforderungen für einen positiven Spendenbegünstigungsbescheid nicht erfüllen können? Wir können sie beruhigen. Es ist zu erwarten, dass Ihr Ansuchen positiv beurteilt wird. Lassen Sie sich nicht durch übertriebene Realitätsskrupel von Ihrem Vorhaben abbringen!

Wir sind nämlich darauf gestoßen, dass ein „Institut für Homöopathieforschung“ und die „ÖSTERREICHISCHE GESELLSCHAFT FÜR HOMÖOPATHISCHE Medizin“, abgekürzt: Ö.G.H.M. einen derzeit zeitlich unbegrenzten Spendenbegünstigungsbescheid vom Finanzministerium erhalten haben. Wenn Einrichtungen, die sich mit etwas beschäftigen, von dem die Akademien der Wissenschaften Europas unisono feststellen, dass es keine Evidenz für seine Existenz gibt (nämlich keine nachweisbar heilende Wirkung auf Krankheiten über einen Placeboeffekt hinaus), einen positiven Spendenbegünstigungsbescheid erhalten haben, dürfen Sie hoffen, dass auch Sie einen positiven Bescheid erhalten.

Spendenbegünstigungsbescheid des Finanzministeriums für Pseudomedizin

Hier gab das Finanzministerium Informationen für Vereine und andere Einrichtungen, die Zwecke gem. § 4a Abs 2 Z 1 EStG (Forschung und/oder Lehre) verfolgen und in die Liste spendenbegünstigter Einrichtungen aufgenommen werden möchten. Dort u.a. 

…..Im Bereich der wissenschaftlichen Forschung muss nach streng sachlichen und objektiven Gesichtspunkten die Lösung schwieriger Probleme angestrebt werden; dazu muss in quali­fizierter Form methodisch vorgegangen werden. Ziel der Forschung muss die Erweiterung des menschlichen Wissens im Interesse der Allgemeinheit sein…..
…..Die wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen müssen die eigenen Forschungs- bzw. Lehrtätigkeiten zum Inhalt haben und dem heutigen Stand der Wissenschaft entsprechen……

Hier findet man die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen

Hier findet man die aktuelle vollständige Liste als PDF-Datei

Sucht man mit „homöopath“, kommt man auf 4 Einträge, davon sind 2 schon abgelaufen, 2 sind aktuell

 

1. Institut für Homöopathieforschung                 FW-2331          15.11.2012 ->

Wir vermuten, dass die Website des Instituts für Homöopathieforschung diese ist: www.homeopathicresearch.org. Die letzte funktionierende Version der Website mit Spendenaufruf dieses Instituts ist https://web.archive.org/web/20161021175020/http://homeopathicresearch.org/sponsoring

 

2. ÖSTERREICHISCHE GESELLSCHAFT FÜR          FW-1828          03.06.2008 ->
HOMÖOPATHISCHE Medizin,
abgekürzt: Ö.G.H.M.
wirbt auf https://www.homoeopathie.at/spenden/ um Spenden

Fazit: Der Steuernachlass bei Spenden für die Homöopathie bedeutet ein geringeres Steueraufkommen ohne Nutzen für die Allgemeinheit und ist unvereinbar mit dem vom Finanzministerium gestellten Anspruch auf Wissenschaftlichkeit.

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