Als Ärzte und Ärztinnen, die sich sowohl der modernen Wissenschaft als auch den Anforderungen der Medizinethik verpflichtet fühlen, erwarten wir von unseren Ärztekammern,  dass auch sie diese Prinzipien einhalten. Als Wissenschafter und Wissenschafterinnen lehnen wir jede Form der Scheinmedizin und Irreführung von Patienten ab und fordern, dass moderne Wissenschaft die Basis der in unserem Land ausgeübten Medizin sein muss.

Rationale, evidenzbasierte Medizin bedeutet, dass laufend geforscht wird, um Schritt für Schritt besser zu verstehen, welche medizinische Methode wirkt und welche nicht. Dieses wissenschaftliche Vorgehen hat uns in den letzten hundert Jahren gewaltige Fortschritte gebracht. Nur wenn Wissenschaft das Fundament bleibt, auf welchem Medizin und Gesundheitspolitik stattfindet, können wir weiterhin mit Fortschritt in der Medizin rechnen.

Der Gesetzgeber verpflichtet Ärzte zur Beachtung der Wissenschaftlichkeit in der Ausübung ärztlicher Tätigkeit (1).  Auch die Akademie der Ärzte, die für die Akkreditierung von Veranstaltungen als Diplomfortbildungen zuständige Organisation, stellt selbst die Forderung nach „wissenschaftlich fundierter, unbeeinflusster, vorurteilsfreier Fortbildung“ (2). Im krassen Gegensatz zu diesen eindeutigen Forderungen werden zahlreiche Fortbildungen über Heilmethoden akkreditiert, für die kein wissenschaftlicher Nachweis einer Wirkung über einen Placeboeffekt hinaus existiert. Die für Scheinmedizin vorliegenden Studien, die angeblich ihre Wirksamkeit belegen sollen, konnten – entsprechend der Forderung der EBM – von unabhängigen Forschern nie bestätigt werden.

Obwohl von hoher Stelle der Ärztekammern definitiv erklärt wird, dass alternativmedizinische Behandlungsmethoden durch die ÖÄK nicht als wissenschaftlich anerkannt werden, unterstützt und fördert die ÖÄK bedauerlicherweise seit vielen Jahren diverse scheinmedizinische Diagnose- und Therapieverfahren. Deren geistiger Ursprung fußt meistens auf einem vorwissenschaftlichen, dogmatischen Weltbild und widerspricht weitgehend den Naturgesetzen und medizinischen Erkenntnissen.

Diese Scheinmedizin wird als Alternativmedizin, Komplementärmedizin oder Integrativmedizin bezeichnet, und es soll damit der Anschein von Seriosität, Sanftheit, und Ganzheitlichkeit erweckt werden, alles  Versprechen, die einer ernsthaften Überprüfung nicht standhalten.

Wird die Wissenschaftlichkeit außer Acht gelassen, bringt das die Gefahr mit sich, dass Patienten und deren Angehörige irregeführt werden.  Ein derartiges Vorgehen ist weder mit den ethischen noch den gesetzlichen Anforderungen  vereinbar, die an ärztliche Tätigkeit gestellt werden, und kann daher von uns nicht widerspruchslos hingenommen werden.  Wie in anderen Lebensbereichen haben Patienten auch in der Medizin ein Recht auf seriöse Information.

Wir appellieren daher an die österreichischen Ärztekammern, der ihnen vom Gesetzgeber auferlegten Forderung nach Wissenschaftlichkeit in der ärztlichen Tätigkeit und Fortbildung zu entsprechen.  Wir fordern von ihnen einen Verzicht auf Kurse und Vergabe von Diplomen in irrationalen und oftmals esoterischen Diagnose- und Therapieverfahren, allen voran Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Kinesiologie, Chinesische Diagnostik und Orthomolekulare Medizin, deren Wirksamkeit medizinisch-wissenschaftlich nicht nachweisbar ist. Aktivitäten auf diesem Gebiet sollten privaten Initiativen von Ärzten und Patienten überlassen und nicht von den Ärztekammern aufgewertet werden.

Wir appellieren auch an das Gesundheitsministerium, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach Wissenschaftlichkeit als Basis von medizinischer Tätigkeit in Österreich von den Ärztekammern einzufordern.

Wien, Februar 2015

Dr. Theodor Much, Facharzt für Dermatologie und Venerologie

DDr. Viktor Weisshäupl, Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin i.R.

  1. Ärztegesetz §2(2)
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