Arztakademie akkreditiert Fortbildung über "Homöopathie bei Schock", deren Veranstalter bestimmten Ärztinnen die Teilnahme verbietet
Bisher nahm ich implizit an, dass von der Arztakademie (einer von den Kammerbeiträgen aller Ärztinnen finanzierten Organisation) akkreditierte und mit DFP-Punkten bedachte Fortbildungen für alle Ärztinnen, die daran teilnehmen wollen, offen stünden. Manche natürlich gegen Bezahlung, bei Mitgliedschaft bei einer Gesellschaft ermäßigt oder auch gratis.
Da hat es mich doch sehr überrascht, dass eine von der Arztakademie akkreditierte Fortbildung mit DPF-Punkten nur für einen auserwählten Kreis von Kolleginnen zugänglich angekündigt war. Am 21.10.2025 fand eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Titel "Homöopathie bei Schock" statt. 3 medizinische Fortbildungspunkte wurden dafür verschenkt. Der Link zum Programm der Veranstaltung auf der Website der Arztakademie, https://www.dfp.at/blob/blob/content/11849, führt ins Leere.

Angekündigt als
ÄNH-Zoom-Meeting (Ärztenetzwerk Homöopathie – ehemals DACH-Zoom) der Fachverbände ÄKH, ÖGHM, ÖGVH, DZVhÄ und SVHA
In der Ankündigung fand sich überraschenderweise der Absatz:
Bitte beachten Sie, dass nur ordentliche Mitglieder der angeführten Verbände an diesem Zoom-Meeting teilnehmen dürfen und achten darauf, sich mit vollständigen Vor- und Familiennamen im Zoom-Meeting anzumelden.
Das erinnert an das Geheimwebinar der Homöopathen über die Skeptiker, an dem mir die Teilnahme verwehrt wurde. Das war allerdings eine Veranstaltung ohne Akkreditierung der Arztakademie und ohne DFP-Punkte. In dem Fall war es das gute Recht der Veranstalter, die Teilnehmer für diese geheimzuhaltenden Veranstaltung selbst auszuwählen.
Dass aber die Arztakademie eine Pseudomedizinfortbildung akkreditiert und mit DFP-Punkten beschenkt, obwohl die Teilnahme daran einer bestimmten Gruppe von Ärztinnen (Nichtmitglieder in bestimmten Gesellschaften) verboten wird, ist doch sehr seltsam. Es ist zumindest befremdlich, dass wirklich explizit bestimmten Kolleginnen die Teilnahme verboten wird. Ich frage mich auch, ob das rechtskonform und mit der Ausbildungsverordnung kompatibel ist.
Wollte man damit verhindern, dass das dort Vorgetragene von Ungläubigen gehört und nach außen getragen wird? Vermuteten die Veranstalter, dass der Inhalt der Fortbildung bei Außenstehenden Verwundern und Kopfschütteln auslösen würde. Wollte man damit Diskussionen über den Inhalt der Veranstaltung verhindern?
Die Vorstellung, bei Patienten mit z.B. kardiogenem, hypovolämischem oder anaphylaktischem Schock damit Zeit zu verlieren, ihnen eine Placebobehandlung angedeihen zu lassen, ist medizinisch absurd.

