Initiative für
Wissenschaftliche Medizin

Spendenbegünstigungsbescheid des Finanzministeriums für Pseudomedizin

Hier gibt das Finanzministerium Informationen für Vereine und andere Einrichtungen, die Zwecke gem. § 4a Abs 2 Z 1 EStG (Forschung und/oder Lehre) verfolgen und in die Liste spendenbegünstigter Einrichtungen aufgenommen werden möchten. Dort u.a. 

…..Im Bereich der wissenschaftlichen Forschung muss nach streng sachlichen und objektiven Gesichtspunkten die Lösung schwieriger Probleme angestrebt werden; dazu muss in quali­fizierter Form methodisch vorgegangen werden. Ziel der Forschung muss die Erweiterung des menschlichen Wissens im Interesse der Allgemeinheit sein…..
…..Die wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen müssen die eigenen Forschungs- bzw. Lehrtätigkeiten zum Inhalt haben und dem heutigen Stand der Wissenschaft entsprechen…...

Hier findet man die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen

Hier findet man die aktuelle vollständige Liste als PDF-Datei

Sucht man mit „homöopath“, kommt man auf 4 Einträge, davon sind 2 schon abgelaufen, 2 sind aktuell

 

1. Institut für Homöopathieforschung                 FW-2331          15.11.2012 ->

Wir vermuten, dass die Website des Instituts für Homöopathieforschung diese ist: www.homeopathicresearch.org. Die letzte funktionierende Version der Website mit Spendenaufruf dieses Instituts ist https://web.archive.org/web/20161021175020/http://homeopathicresearch.org/sponsoring

 

2. ÖSTERREICHISCHE GESELLSCHAFT FÜR          FW-1828          03.06.2008 ->
HOMÖOPATHISCHE Medizin,
abgekürzt: Ö.G.H.M.
wirbt auf
https://www.homoeopathie.at/spenden/ um Spenden

 

Fazit: Der Steuernachlass bei Spenden für die Homöopathie bedeutet ein geringeres Steueraufkommen ohne Nutzen für die Allgemeinheit und ist unvereinbar mit dem vom Finanzministerium gestellten Anspruch auf Wissenschaftlichkeit.