In Deutschland in erster Instanz als Betrug verurteilt – in Österreich als medizinische Methode von Ärzt:innen praktiziert
Über ein interessantes Erstinstanzurteil eines deutschen Gerichts zur Bioresonanz.
Manchmal findet es sich, dass Kollegen sich die Mühe machen, mit einer einfachen Versuchsanordnung eine Scheinmedizinmethode elegant ad absurdum zu führen. Und manchmal trifft es sich dann, dass ein Gericht diese Ergebnisse in seine Rechtssprechung einfließen lässt.
Der Reihe nach:
Bioresonanz ist eine pseudomedizinische Methode der medizinischen Diagnostik und Therapie. Die Kritik an der Bioresonanzdiagnostik und -therapie existiert seit Jahrzehnten. Die Bioresonanz ist sowohl wegen der Gefahr von Fehldiagnosen und Fehlbehandlungen als auch wegen der hohen Kosten dieser Pseudotherapie abzulehnen. Das Verfahren ist so weit entfernt von der medizinischen Wissenschaft, dass nicht einmal die österreichische Ärztekammer dafür ein Spezialdiplom anbietet. Die Bioresonanz wird sogar in der Verordnung der Spezialisierungen (in der letzten Version vom 13.5.2025, p. 70 Punkt 5) der Ärztekammern explizit bei der Spezialisierung Allergologie als ungeeignet erklärt.

Elegante Studie zur Bioresonanzdiagnostik
Die beiden Mediziner Walter Dorsch und Andreas Kolt haben mit „report münchen“ vom Bayrischen Rundfunk 2018 eine einfache, aber sehr überzeugende Studie über die Aussagekraft der Ergebnisse der Bioresonanzdiagnostik durchgeführt. Zwei moderne Bioresonanzgeräte wurden untersucht. Neun freiwillige gesunde Personen, zwei männliche kranke Patienten, eine Leiche, jeweils frischer Leberkäse (Fleischbrät) und ein feuchtes Tuch waren die Untersuchungsobjekte. Es wurden Messungen nach den Angaben der Hersteller durchgeführt.
Nicht überraschend die Ergebnisse:
Zitat aus dem Abstract:
Ergebnisse: Bestehende Diagnosen schwer erkrankter Patienten wurden nicht erkannt, der Leiche beste Gesundheit neben einer Fülle potenzieller Gesundheitsrisiken attestiert, ebenso wie allen Probanden. Messungen an frischem Leberkäse sowie an einem feuchten Tuch unter verschiedenen Angaben zu Alter, Geschlecht, Körpergröße, Gewicht und Namen führten zu unterschiedlichsten Befunden mit relativen Standardabweichungen bis über 200 %. Andererseits waren Ergebnisse, die unter gleichen Probanden- beziehungsweise Patientendaten am feuchten Tuch und dem Fleischbrät gewonnen wurden, nahezu identisch mit denen, die von den Probanden beziehungsweise Patienten erzielt wurden.
Schlussfolgerung: Die Gerätschaften waren nicht imstande, die jeweiligen Testmaterialien zu unterscheiden. Es wird vermutet, dass die Überbrückung der beiden Pole der Untersuchungssonde durch schwach leitende Materialien eine Software aktiviert, die gesundheitsrelevante Befunde erzeugt. Wir empfehlen als einfache Tests für die Validität von Bioresonanzergebnissen den Leberkäse- oder verwandte Tests.
Gericht in erster Instanz fällt Betrugsurteil
Die Aufsichtsbhörden in Baden-Württemberg schalteten nach den TV-Berichten die Staatsanwaltschaft ein. Im Oktober 2021 leitete die Staatsanwaltschaft Tübingen ein Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz gegen 3 Mitarbeiter einer Firma ein, die ein Bioresonanzgerät herstellt.
Im Mai 2022 wurden erstinstanzlich die 2 Geschäftsführer der Firma zu 2 und 3 Jahren Gefängnis und einer Strafe von 2,5 Millionen Euro und die ehemalige Vertriebsdirektorin zu 90 Tagsätzen verurteilt. Die Beklagten werden berufen.
So weit, so erfreulich.
Und wie ist das mit der Bioresonanz in Österreich?
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Mittels einer kurzen Google-Suche findet man z.B. diese Ärztinnen, die in Österreich Bioresonanz anbieten. (Abgerufen am 2.8.2022)
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Besonders „interessante“ Zitate aus Bioresonanz-Arztwebseiten österreichischer Ärztinnen (Stand 2.8.2022)
Fazit: Dass Bioresonanz in den Praxen von deutschen Heilpraktikerinnen, österreichischen Energetikerinnen und ähnlichen Gewerbetreibenden angeboten wird, ist nicht überraschend. Da sollte man als Patientin eigentlich wissen, worauf man sich einlässt. Dass diese Methode aber von praktizierenden Ärztinnen in Österreich völlig unbehelligt von Ärztekammern und Gesundheitsministerium angeboten wird, zeigt, dass die hochgepriesene Therapiefreiheit in Wirklichkeit nur ein Freibrief für jeglichen Unsinn ist.
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