DFP-Punkte für Homöopathie: Erste Rückmeldung der Ärztekammer bleibt konkrete Antwort schuldig – Offener Brief 2
Vor einiger Zeit hatte ich in einem offenen Brief die Arztakademie um Beantwortung einiger Fragen bezüglich der DFP-Punkte-Vergabe ersucht. Die Arztakaemie/Ärztekammer hat den Brief beantwortet. Da sich die Arztakademie/Ärztekammer nicht gegen eine Veröffentlichung der Antwort ausgesprochen hat, zitiere ich die Antwort hier im Volltext:
Sehr geehrter Herr Dr. Weisshäupl,
bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 28.08.2026, das uns zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde, dürfen wir Ihnen die Auskunft erteilen, dass sich die Anrechenbarkeit einer Fortbildung über Homöopathie im Rahmen des Diplom-Fortbildungsprogramms (DFP) der Österreichischen Ärztekammer als medizinische bzw sonstige DFP-Punkte nach den § 8 und § 9 der Verordnung über ärztliche Fortbildung idF 4. Novelle, beschlossen von der Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer am 13.12.2024, richtet. Die Verordnung ist in der konsolidierten Fassung abrufbar unter https://www.aerztekammer.at/kundmachungen/-/asset_publisher/KSydEGNV6Ajn/content/aerztliche-fortbildung-verordnung/261766.
Mit freundlichen Grüßen
Österreichische Ärztekammer
A-1010 Wien, Weihburggasse 10-12 Tel: +43 (1) 51406 – 3000
Fax: +43 (1) 51406 – 3042
E-Mail: post@aerztekammer.at
Das war zwar eine Antwort, aber keine konkrete Antwort auf die von mir gestellten konkreten Fragen 1, 2 und 3
Ich habe daher einen zweiten offenen Brief an die Ärztekammer geschickt:
Offener Brief 2
An die
Österreichische Ärztekammer
Weihburggasse 10–12
1010 Wien
(per E-Mail an post@aerztekammer.at)
Betreff: Erneute Anfrage bezüglich der DFP-Approbationspraxis von Fortbildungen im Bereich der Homöopathie und Komplementärmedizin
Bezug: Ihre E-Mail vom 14.9.2026 (Zusendung ohne namentliche Zeichnung)
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.9.2026, mit der Sie auf die §§ 8 und 9 der Verordnung über ärztliche Fortbildung in der Fassung der 4. Novelle vom 13.12.2024 verweisen.
Leider beantwortet der bloße Verweis auf den Verordnungstext keine der in meinem Schreiben vom 28.08.2026 konkret vorgelegten Fragen.
In § 8 Abs. 1 der zitierten Verordnung ist explizit geregelt:
„Medizinische Fortbildung umfasst ausschließlich das Absolvieren medizinisch-fachlich approbierter Fortbildung, basierend auf den Fächern der Studienordnung der medizinischen Universitäten in Österreich.“
Gerade vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Formulierung ergeben sich die bereits gestellten Fragen mit noch größerer Dringlichkeit:
1. Systematische Diskrepanz:
a) In den Fächern der Studienordnungen der medizinischen Universitäten in Österreich gibt es kein Fach „Homöopathie“. Homöopathie wird auch in keinem sonstigen Fach der Studienordnungen als Therapie gelehrt. Auf Basis welcher Regelung werden für Fortbildungen in Homöopathie dennoch medizinische DFP-Punkte vergeben?
b) Wie ist es mit § 8 Abs. 1 vereinbar, dass Fortbildungsveranstaltungen zur Homöopathie im DFP-Kalender der Österreichischen Ärztekammer teils als „medizinische“, teils als „sonstige“ und teils als gemischte DFP-Punkte approbiert wurden bzw. werden? Nach welchen konkreten Kriterien wird ein und dasselbe Fachgebiet bei der Approbation im Einzelfall einmal als universitäres/medizinisches Fach und ein andermal als Nicht-Medizin eingestuft?
2. Beschlusslage 2024: Gab es im Jahr 2024 einen Gremienbeschluss der ÖÄK oder der Ärzteakademie, für Fortbildungen im Bereich der Komplementärmedizin/Homöopathie künftig keine medizinischen DFP-Punkte mehr zu vergeben?
3. Reversion/Umsetzung: Falls ein solcher Beschluss gefasst wurde: Aus welchen Gründen wurde er in der Praxis nicht umgesetzt bzw. wieder revidiert?
Ein allgemeiner Verweis auf die Rechtsgrundlage erklärt nicht deren widersprüchliche Vollzugspraxis. Als Arzt erwarte ich von der Ärztekammer Transparenz darüber, nach welchen sachlichen Maßstäben DFP-Punkte vergeben werden.
Ich ersuche Sie daher erneut höflich um eine inhaltliche Beantwortung der oben genannten Fragen bis zum 16.10.2026
Auch dieses Folgeschreiben sowie Ihre geschätzte Antwort (oder das Verstreichenlassen der Frist) werde ich im Sinne der Transparenz auf der Website www.initiative-wissenschaftliche-medizin.at veröffentlichen. Sollten Sie einer Veröffentlichung Ihrer Antwort entgegenstehen, bitte ich um einen kurzen Hinweis.
Mit kollegialen Grüßen
Viktor Weisshäupl
Dr. med., Dr. phil.
FA Anästhesiologie und Intensivmedizin i.R.
